Strafrecht und
Verwaltungsstrafrecht

Als Rechtsanwalt vertrete ich meine Mandanten in sämtlichen Gebieten des Strafrechts und in allen Bundesländern Österreichs. Neben „klassischen“ Delikten wie Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Raub oder Urkundenfälschung, vertrete ich meine Mandanten auch in Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts, des Suchtmittelstrafrechts und bei Kapitalverbrechen. Eine frühzeitige Rechtsberatung ist im Strafrecht essentiell für den erwünschten Verfahrensausgang, weshalb ich eine enge Abstimmung mit meinen Mandanten pflege und Verteidigungshandlungen im strategisch richtigen Zeitpunkt setze. Meine Kanzlei befindet sich etwa 5 Gehminuten vom Landesgericht für Strafsachen in Wien und ich bin aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet mit den Ermittlungsbehörden bestens vernetzt.

 

In sämtlichen Verfahrensstadien vertrete ich als Rechtsanwalt meine Mandanten vor allen Behörden, einschließlich Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, sowie in Haftsachen vor dem Haftrichter, im gesamten Ermittlungsverfahren, der Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren vor den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof.

 

Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich für meine Mandanten stets die Möglichkeit einer diversionellen Erledigung (zB Zahlung einer Geldbuße, Probezeit, Verrichtung gemeinnütziger Arbeiten, etc) der Strafsache und stelle bei Vorliegen der Voraussetzungen hierzu alle entsprechenden Anträge bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Der Vorteil einer diversionellen Erledigung liegt darin, dass in der Strafregisterauskunft keine Vorstrafe aufscheint. Durch meine langjährige Erfahrung im Umgang mit Ermittlungsbehörden und Gerichten gelingt es mir häufig, dass das Verfahren bereits nach einer Aussage bei der Polizei eingestellt wird oder nach einem Gerichtsverfahren mit einem Freispruch oder einem milden Urteil endet.

In allen Hauptverhandlungen vor dem Strafgericht vertrete ich meine Mandanten persönlich, wodurch eine individuelle und effektive Verteidigung gewährleistet ist.

 

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts vertrete ich meine Mandanten bei Delikten, die im Wirtschaftsleben begangen wurden, wie beispielsweise Versicherungsmissbrauch, betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), organisierte Schwarzarbeit, Untreue, Veruntreuung und Verbandsverantwortlichkeitsgesetz-Verstöße. Ich prüfe die Sachverhalte und erarbeite eine geeignete Verteidigungsstrategie für meine Mandanten. Mein Ziel ist es mit hohem Fachwissen und langjähriger Erfahrung, eine möglichst positive Lösung für meine Mandanten zu erreichen, sei es durch ein mildes Urteil, durch die Einstellung des Verfahrens oder durch Freispruch.

 

Delikte gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung sind vom Sexualstrafrecht umfasst. Beispiele hierfür sind die sexuelle Belästigung, geschlechtliche Nötigung aber auch Vergewaltigung.

 

Ich berate Sie in allen Fragen rund um das Suchtmittelgesetz und vertrete Sie vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien sowie in ganz Österreich.

 

Mein Ziel ist es, Ihnen eine bestmögliche Vertretung im Strafverfahren zu bieten. Dazu gehört die Erstellung von individuellen Verteidigungskonzepten, die Analyse der Ermittlungsakten sowie die Durchführung von geeigneten Beweisanträgen. Ob es um den Besitz, den Handel oder den Schmuggel von Drogen geht – als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger stehe ich Ihnen zur Seite und verteidige Ihre Interessen. Kontaktieren Sie mich gerne für eine unverbindliche Erstberatung.

Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist eine vorläufige Freiheitsentziehung, die gegen einen Beschuldigten verhängt werden kann, wenn dringender Tatverdacht besteht und bestimmte Haftgründe vorliegen. Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu ermöglichen, die Flucht eines Täters zu verhindern, die Verdunkelungsgefahr zu minimieren oder weitere strafbare Handlungen durch den Beschuldigten zu unterbinden. Untersuchungshaft kann gegen einen Beschuldigten verhängt werden, wenn der Verdacht einer schweren Straftat vorliegt, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist.

 

Während der Untersuchungshaft hat der Beschuldigte das Recht auf Verteidigung und einen fairen Prozess. Die Haftdauer ist zeitlich begrenzt und muss von einem Richter regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Haftfortdauer weiterhin gegeben sind. Mit Fachkompetenz und Erfahrung vertrete ich meine Klienten vor Gericht und arbeite eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen, um eine bestmögliche Lösung zu erzielen und unverhältnismäßige Freiheitsbeschränkungen zu vermeiden.

Tipp: BEVOR SIE EINE AUSSAGE MACHEN, KONSULTIEREN SIE IHREN RECHTSANWALT! Warten Sie vor einer polizeilichen Einvernahme bis Sie mit Ihrem Rechtsanwalt sprechen konnten und er zur Einvernahme erscheint! MACHEN SIE KEINE AUSSAGE, EHE SIE NICHT MIT IHREM ANWALT GESPROCHEN HABEN! Solange Sie nicht mit Ihrem Verteidiger Rücksprache gehalten haben, ist es ratsam, von jeglichen Aussagen Abstand zu nehmen. Gerne stehe ich Ihnen für jegliche Anliegen auch außerhalb der klassischen Bürozeiten zur Verfügung! Als Ihr Rechtsbeistand bin ich in Notfällen durchgehend für Sie erreichbar und begleite Sie auch während etwaiger Untersuchungshaftphasen einfühlsam und kompetent. 

Wiederaufnahme des Verfahrens

Kommen selbst nach einem rechtskräftigen Urteil neue Tatsachen oder neue Beweismittel hervor, so kann eine Wiederaufnahme Ihres Verfahrens beantragt werden. Wird dem Antrag stattgegeben, so kann dies die Neuüberprüfung eines rechtskräftigen Verfahrens bedeuten. Antragsteller kann der Verurteilte selbst, oder aber im Falle des Todes des Verurteilten von all jenen, die dazu berechtigt sind, eine Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung zu erheben. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens kann fristlos bei dem zuständigen Gericht gestellt werden.

Sind Sie bereits rechtskräftig verurteilt und haben sich neue Beweismittel oder Tatsachen im Laufe der Zeit aufgetan und Sie möchten einen Antrag auf Wiederaufnahme Ihres Verfahrens stellen, so helfe ich Ihnen gerne bei der Antragstellung.

Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsstrafrecht in Österreich regelt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikten.

Als Rechtsanwalt bin ich spezialisiert auf dieses Rechtsgebiet und stehe meinen Mandanten in Fällen zur Seite, in denen sie mit Verwaltungsstrafen konfrontiert sind. Das können beispielsweise Verstöße im Straßenverkehr (StVO, FSG, KFG, …), im Umweltschutz, im Bauwesen oder im Gewerberecht (GewO) sein.

Ich unterstütze meine Mandanten dabei, ihre Rechte zu wahren, vertrete sie vor den Behörden und Gerichten und setze mich für eine faire und angemessene Verfahrensführung ein. Dank meiner langjährigen Erfahrung und fundierten Expertise kann ich meinen Klienten eine kompetente und wirkungsvolle rechtliche Unterstützung bieten, um optimale Ergebnisse zu erzielen und mögliche Sanktionen zu minimieren. Falls Sie mit Verwaltungsstrafen konfrontiert sind, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre Rechtslage eingehend zu besprechen.

Strafrechtliche Notfälle

Haben Sie eine polizeiliche Ladung zur Einvernahme bekommen? Werden Sie einer Straftat beschuldigt? Haben Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen und wissen nicht weiter? Sind sie ungarisch sprechend und möchten Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit den Behörden?

Ich stehe Ihnen zur Seite und unterstütze Sie bei den nächsten Schritten. Insbesondere bei strafrechtlichen Angelegenheiten ist ein rasches Handeln notwendig. Eine kompetente Rechtsberatung sollte von Beginn in Betracht gezogen werden. Ich unterstütze Sie in dieser schwierigen Zeit mit hoher Fachkenntnis und Kompetenz, stehe Ihnen für Notfälle rund um die Uhr zur Verfügung und berate und vertrete Sie nach Bedarf im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bei Polizei, Staatsanwaltschaft, bei Hausdurchsuchungen sowie bei Gerichtsverfahren in Österreich.

Um Ihnen eine bestmögliche Betreuung Ihres Mandats gewährleisten zu können, arbeite ich seit nun mehreren Jahren in ständiger Kooperation mit meiner ebenso ungarisch sprechenden Kollegin Dr. Veronika Ujvárosi. Nach Bedarf betreuen wir auch gemeinsam Ihr Mandat.

Für eine erste Information besuchen Sie unsere Strafrechts-Notfall-Seite oder rufen Sie mich an.