Richtwertaufklärung (Mietrecht)
Die „Miete“ oder auch der „Mietzins“ besteht abhängig von der konkreten Vereinbarung aus dem Hauptmietzins (HMZ), den (anteiligen) Betriebskosten samt allfälligen besonderen Aufwendungen (z.B. Liftbetriebskosten, mitvermietetes Inventar, etc.) und der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Mietzinsbildung kann zwischen Vermieter und Mieter grundsätzlich frei getroffen werden, allerdings sind im Vollanwendungsbereich des MRG gesetzliche „Höchstgrenzen“ zu beachten, die nicht überschritten werden dürfen, andernfalls dem Vermieter die Rückzahlung des überhöhten Mietzinses samt Zinsen drohen kann. Das Mietverhältnis unterliegt dem MRG-Vollanwendungsbereich, sofern dieses nicht ausdrücklich