Nicht nur wegen der COVID-19 Einschränkungen, sondern auch wegen des technologischen Fortschritts bestehen in Österreich immer stärkere Tendenzen dazu, von Gesetzes wegen formpflichtige Rechtsgeschäfte, wie etwa Notariatsakte bei der GmbH-Gründung oder die erforderliche Beglaubigung einer Unterschrift beim Liegenschaftserwerb, zu „liberalisieren“.
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH bedarf laut GmbH-Gesetz der Form eines Notariatsaktes. Der Notar hat bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags den Text des Notariatsaktes unter Anwesenheit sämtlicher Gesellschafter vorzulesen, der bei Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind weil sie etwa ungarisch sprechen, von einem beizuziehenden Dolmetscher auf ungarisch übersetzt wird.
Seit 01.01.2019 kann ein Notariatsakt nunmehr auch unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit errichtet werden. Der Vorteil liegt darin, dass nunmehr nicht alle Gesellschafter physisch bei der Unterzeichnung anwesend sein müssen. Bei dieser Form der Gesellschaftsgründung muss durch die Bild- und Tonqualität der verwendeten technischen Hilfsmittel gewährleistet sein, dass die Feststellung der Authentizität des amtlichen Lichtbildausweises, die visuelle Überprüfung der Partei und des amtlichen Lichtbildausweises selbst sowie die akustische Gesprächsaufzeichnung und eine Anfertigung einer Bildschirmkopie möglich ist.
Die Rechtsanwalt Mag. Daniel Mozga verfügt über alle technische Voraussetzungen, um eine Online-GmbH-Gründung durchzuführen. Neben der Rechtsberatung der Gesellschafter übernimmt Rechtsanwalt Mag. Daniel Mozga selbstverständlich auch die Vertragserrichtung und organisiert zudem auch die Auswahl des jeweiligen Notars zur Durchführung einer Online-GmbH-Gründung.