Fremdenrecht

Als Rechtsanwalt für Fremdenrecht stehe ich Ihnen kompetent zur Seite, wenn es um die rechtlichen Bestimmungen und Regelungen bezüglich des Aufenthalts und der Rechtsstellung von Ausländern in Österreich geht.

Mein Fokus liegt darauf, die Interessen meiner Mandanten in verschiedenen Angelegenheiten zu vertreten. Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden, wenn es um Fragen der Einwanderung, Aufenthaltserlaubnis, Visa, Asylverfahren, Staatsbürgerschaft oder Familienzusammenführung geht.

 

Darüber hinaus vertrete ich die Interessen meiner Mandanten auch in Verfahren über „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“, wie etwa bei Ausweisungen aus Österreich nach einem rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteil.

 

Mein Ziel ist es, die Rechte meiner Mandanten zu schützen und eine rechtlich fundierte Lösung für fremdenrechtliche Angelegenheiten zu finden.

 

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei betreffen nachstehende Rechtsgebiete des Fremdenrechts:

  • Niederlassungsrecht und Aufenthaltsrecht
  • Ausländerbeschäftigungsrecht
  • Staatsbürgerschaftsrecht
  • Ausweisung aus Österreich („Aufenthaltsbeendende Maßnahme“)
  • Erwerb eines Aufenthaltstitels oder Visum
  • Familienzusammenführung
  • Vertretung vor Behörden