Arbeitsrecht

Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer regelt das Arbeitsrecht. Ein Ziel des Arbeitsrechts ist es dem Arbeitnehmer besonderen Schutz gegenüber dem Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dieser Schutz wird kollektiv aber auch individuell gewährleistet. Vor allem das Individualarbeitsrecht ist für Privatpersonen besonders relevant. Es beinhaltet Regelungen zum Arbeitsvertrag (Abschluss und Inhalt), Arbeitspflichten des Arbeitnehmers, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Pflichten des Arbeitgebers, Arbeitszeiten, Mutterschutz, (Väter-)Karenz, uvm.

Im Bereich des Arbeitsrechts liegt der Schwerpunkt meiner Kanzlei in der laufenden Vertretung insbesondere von Arbeitgebern. Das Gesetz regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und mein Ziel als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist es, die Interessen meiner Mandanten bestmöglich zu schützen. Besonderes Augenmerk lege ich auf das Individualarbeitsrecht, das eine Vielzahl von Regelungen zum Arbeitsvertrag, Arbeitspflichten, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten, Mutterschutz, Väterkarenz und mehr umfasst und für Unternehmen von hoher Relevanz ist.

Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden, wenn Sie Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abfertigungen, Lohn- und Gehaltsfragen, Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz haben. Mit meiner langjährigen Erfahrung und fundierten Expertise im Arbeitsrecht unterstütze ich Sie einfühlsam und kompetent, um gemeinsam die bestmögliche Lösung für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen zu erarbeiten. Meine umfassende Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen ermöglicht es mir, Ihre Interessen effektiv zu vertreten. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und Ihre rechtlichen Fragen im Arbeitsrecht zu klären.

Meine Leistungen im Arbeitsrecht sind unter anderem folgende:

  •   Errichtung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  •   Vertretung bei Kündigungsanfechtung und Entlassungsanfechtung
  •   Vertretung bei Anspruchsgeltendmachung infolge von Arbeitsunfällen
  •   Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (gerichtlich und außergerichtlich)